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  • Sachbezugswerte - Amtliche Beträge ab 2009

    Über die Sozialversicherungsentgeltverordnung werden die amtlichen Sachbezugswerte für Unterkunft und Miete alle zwei Jahre und nun wieder zum 1.1.2009 an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Sie gelten einheitlich für alle Bundesländer.  

     

    Sachbezugswerte in  

    2009/2010  

    2007/2008  

    Freie Verpflegung monatlich  

    210,00  

    205,00  

    Freie Unterkunft monatlich  

    204,00  

    198,00  

    Gesamtsachbezugswert  

    414,00  

    403,00  

    Frühstück, Monat/je Mahlzeit  

    46,00/1,53  

    45,00/1,50  

    Mittag- Abendessen, Monat/ Mahlzeit  

    82,00/2,73  

    80,00/2,67  

    Höchstwert Essensmarke  

    5,83  

    5,77  

     

     

    Für den steuerlichen geldwerten Vorteil gelten zumeist diese amtlichen Sachbezugswerte (§ 8 Abs. 2 S. 6 u. 7 EStG). Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer auch gem. § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG pauschal mit 25 v.H. übernehmen, wenn diese Mahlzeiten nicht als Lohnbestandteil vereinbart sind. Bereitet der Arbeitgeber wie etwa eine Gaststätte die Mahlzeiten nicht überwiegend für seine eigenen Arbeitnehmer zu, erfolgt die Bewertung hingegen mit dem um 4 v.H. geminderten Endpreis, unter Berücksichtigung des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR (§ 8 Abs. 3 EStG).