Sachbezugswerte - Amtliche Beträge ab 2009
Über die Sozialversicherungsentgeltverordnung werden die amtlichen Sachbezugswerte für Unterkunft und Miete alle zwei Jahre und nun wieder zum 1.1.2009 an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Sie gelten einheitlich für alle Bundesländer.
Sachbezugswerte in | 2009/2010 | 2007/2008 |
Freie Verpflegung monatlich | 210,00 | 205,00 |
Freie Unterkunft monatlich | 204,00 | 198,00 |
Gesamtsachbezugswert | 414,00 | 403,00 |
Frühstück, Monat/je Mahlzeit | 46,00/1,53 | 45,00/1,50 |
Mittag- Abendessen, Monat/ Mahlzeit | 82,00/2,73 | 80,00/2,67 |
Höchstwert Essensmarke | 5,83 | 5,77 |
Für den steuerlichen geldwerten Vorteil gelten zumeist diese amtlichen Sachbezugswerte (§ 8 Abs. 2 S. 6 u. 7 EStG). Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer auch gem. § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG pauschal mit 25 v.H. übernehmen, wenn diese Mahlzeiten nicht als Lohnbestandteil vereinbart sind. Bereitet der Arbeitgeber wie etwa eine Gaststätte die Mahlzeiten nicht überwiegend für seine eigenen Arbeitnehmer zu, erfolgt die Bewertung hingegen mit dem um 4 v.H. geminderten Endpreis, unter Berücksichtigung des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR (§ 8 Abs. 3 EStG).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig