Sachbezugswerte - Amtliche Beträge ab 2009
Über die Sozialversicherungsentgeltverordnung werden die amtlichen Sachbezugswerte für Unterkunft und Miete alle zwei Jahre und nun wieder zum 1.1.2009 an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Sie gelten einheitlich für alle Bundesländer.
Sachbezugswerte in | 2009/2010 | 2007/2008 |
Freie Verpflegung monatlich | 210,00 | 205,00 |
Freie Unterkunft monatlich | 204,00 | 198,00 |
Gesamtsachbezugswert | 414,00 | 403,00 |
Frühstück, Monat/je Mahlzeit | 46,00/1,53 | 45,00/1,50 |
Mittag- Abendessen, Monat/ Mahlzeit | 82,00/2,73 | 80,00/2,67 |
Höchstwert Essensmarke | 5,83 | 5,77 |
Für den steuerlichen geldwerten Vorteil gelten zumeist diese amtlichen Sachbezugswerte (§ 8 Abs. 2 S. 6 u. 7 EStG). Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer auch gem. § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG pauschal mit 25 v.H. übernehmen, wenn diese Mahlzeiten nicht als Lohnbestandteil vereinbart sind. Bereitet der Arbeitgeber wie etwa eine Gaststätte die Mahlzeiten nicht überwiegend für seine eigenen Arbeitnehmer zu, erfolgt die Bewertung hingegen mit dem um 4 v.H. geminderten Endpreis, unter Berücksichtigung des Rabattfreibetrags von 1.080 EUR (§ 8 Abs. 3 EStG).
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