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  • Schutzmaßnahmen gegen Geldwäsche

    Die BaFin hat auf Weisung des BMF ein Rundschreiben zur gruppenweiten Umsetzung von Präventionsmaßnahmen gemäß § 25g KWG veröffentlicht. Hiernach müssen übergeordnete Unternehmen im In- und Ausland sicherstellen, dass bestimmte Mindeststandards bei der Geldwäscheprävention gruppenweit eingehalten werden. Dazu gehören etwa die Schaffung eines Gruppen-Geldwäschebeauftragten und die Erstellung einer Gefährdungsanalyse für die gesamte Gruppe. Die gesetzlichen Anforderungen an die gruppenweite Umsetzung durch die dem KWG unterliegenden Institute sind durch die Änderung des § 25g KWG im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts (20.3.09, BGBl I 09, 607) modifiziert worden. Das neue Rundschreiben erläutert die in § 25g KWG enthaltenen Anforderungen an die gruppenweite Umsetzung der neu gefassten geldwäscherechtlichen Pflichten (BaFin 23.9.09, 17/2009).  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 864 | ID 131506