SenFin Berlin - Aufwandsentschädigungen an AStA-Mitglieder
Der Vorsitzende und die Referenten des allgemeinen Studentenausschusses AStA sind Arbeitnehmer i.S. des Einkommensteuerrechts. Die an sie gezahlten Aufwandsentschädigungen sind als einkommensteuerpflichtiger Lohn zu behandeln (so auch BFH 22.7.08, VI R 51/05).
(SenFin Berlin 11.5.09, III B - S 2332 - 10/2005)
Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 641 | ID 129188