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  • Sozialversicherung – Auf Antrag freiwillig weiter gegen Arbeitslosigkeit versichern

    Ab dem 1.2.2006 können folgende Personen einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung stellen: 

     

    • Pflegepersonen, die Angehörige der Pflegestufen I bis III im zeitlichen Umfang von wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegen,
    • Selbstständige, deren Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst und
    • Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung im Ausland außerhalb der EU oder der assoziierten Staaten ausüben.

     

    Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:  

     

    • Der Antragsteller muss innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwölf Monate in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig gewesen sein oder eine so genannte Entgeltersatzleistung, z.B. Arbeitslosengeld, bezogen haben. Auch Kindererziehungszeiten sind zu berücksichtigen. Keine Rolle spielt, ob es sich um ein durchgehend versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gehandelt hat oder ob einzelne Beschäftigungen lediglich zusammengerechnet werden.

     

    • Weiterhin darf die Zeit zwischen der Aufnahme der selbstständigen Beschäftigung, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, und dem vorherigen Versicherungspflichtverhältnis nicht mehr als einen Monat betragen.