Steueränderungen - Übersicht der zum 1.1.2009 in Kraft tretenden gesetzlichen Maßnahmen
Die folgende Auflistung gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Steueränderungen, die voraussichtlich zum 1.1.2009 in Kraft treten. Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass viele hier angesprochene Gesetzesänderungen noch im Entwurfsstadium sind und dass die einzelnen Gesetzesverfahren daher genau beobachtet werden müssen:
Änderungen im betrieblichen Bereich
- Die Bundesregierung hat am 5.11.2008 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur raschen Überwindung der Konjunkturschwäche und zur Sicherung von Arbeitsplätzen beschlossen. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens soll eine degressive Abschreibung in Höhe von 25 v.H. eingeführt werden. Die Möglichkeit soll ab dem 1.1.2009 gelten und ist auf zwei Jahre befristet.
- Kleinere und mittlere Unternehmen sollen zusätzlich zur degressiven Abschreibung auch Sonderabschreibungen nutzen können. Die dafür relevanten Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen werden auf 335.000 EUR bzw. 200.000 EUR erhöht. Mit den Maßnahmen sollen Investitionen angeregt.
- Die Grenzwerte für die Verpflichtung zur Buchführung laut HGB sollen nach dem im Entwurf vorliegenden BilMoG für Einzelkaufleute an die Schwellenwerte nach § 141 AO angepasst werden. Die Befreiung greift, wenn in zwei aufeinander folgenden Jahren weniger als 50.000 EUR Gewinn und ein geringerer Umsatz als 500.000 EUR erzielt werden. Somit ist für Selbstständige öfters die Einnahme-Überschuss-Rechnung möglich.
- Eine Erleichterung zeichnet sich auch bei den Publizitätspflichten nach § 267 HGB ab. Hier sollen die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse um 20 v.H. erhöht werden, sodass künftig deutlich mehr Unternehmen von den Regelungen für kleine Kapitalgesellschaften profitieren werden.
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