Steuern kompakt
§ 10 EStG - Umgang mit erstatteter Kirchensteuer
Bringt die erstattete Kirchensteuer - etwa wegen eines Antrags auf Kappung oder verminderter Einkommensteuer - einen Überhang, weil er über dem im gleichen Jahr gezahlten Betrag liegt, ist dieser über § 175 AO ins damalige Zahlungsjahr zurückzutragen (Hessisches FG 16.6.11, 11 K 1985/10).
Abruf-Nr. 113545
Praxishinweis: Ab 2012 ändert sich dies über das Steuervereinfachungsgesetz, indem der Überhang im Jahr der Erstattung dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet wird.
§ 33a EStG - Unterhalt an Schwiegereltern ist abziehbar
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