Steuern kompakt
§ 3c EStG - Pauschale Nachtzuschläge können steuerfrei sein
Neben dem Grundlohn gezahlte Nachtzuschläge sind nur dann steuerfrei, wenn sie auf tatsächlich geleistete Nachtarbeit entfallen und die entsprechenden Stunden durch Einzelaufstellungen nachgewiesen werden. Einer Aufzeichnung über tatsächlich erbrachte Arbeitsstunden zur Nachtzeit und einer jährlichen Abrechnung nach § 41b Abs. 1 EStG bedarf es jedoch nicht, wenn die Arbeitsleistungen fast ausschließlich zur Nachtzeit erbracht werden und die Zuschläge vereinbarungsgemäß so bemessen sind, dass sie unter Einbezug von Urlaub und Fehlzeiten aufs Jahr bezogen die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllen (BFH 22.10.09, VI R 16/08, BFH/NV 10, 201).
Abruf-Nr. 100295
§ 9 EStG - Genauer Nachweis von Fachliteratur
Der tatsächliche Verwendungszweck von Fachliteratur muss darauf untersucht werden, ob es sich um ein Arbeitsmittel handelt. Zur Feststellung der Verwendung von Büchern und Zeitschriften hat der Arbeitnehmer für jedes einzelne Exemplar konkret darzulegen, in welchem Umfang das jeweilige Werk beruflich verwendet wird. Ohne diese Angaben lässt sich die nahezu ausschließliche berufliche Verwendung nur zuverlässig beurteilen, sofern es sich um unentbehrliche und eindeutige Fachliteratur handelt, bei der die Annahme einer privaten Mitverwendung regelmäßig ausgeschlossen werden kann (FG Rheinland-Pfalz 2.10.08, 4 K 2895/04, Revision unter VI R 53/09).
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