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  • Steuern kompakt

    § 19 EStG - Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst

     

    Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst können bei der Veranlagung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erfasst werden. Von den Einnahmen können an den Dienstherrn abgeführte Beträge sowie die einzelnen nachgewiesenen Werbungskosten abgezogen werden. Das gilt unabhängig von ihrer Höhe. Die bisherige betragsmäßige Begrenzung wird aufgehoben (FinMin Baden-Württemberg 15.7.09, S 233.7/7; 2.3.09, 3 - S 2337/07).  

    Abruf-Nr. 093267

     

    § 21 EStG - Keine Werbungskosten vor Wechsel auf Vermietung

     

    Werden Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten noch während der Zeit der Selbstnutzung in Hinblick auf die künftige Vermietung durchgeführt, liegen keine vorweggenommenen Werbungskosten vor. Es kommt nicht darauf an, ob und inwieweit die Erhaltungsmaßnahmen auch der jeweils anderen Nutzungsart zugute kommen sollen. Daher kommt es durch die künftige Vermietung nicht zu einer die Eigennutzung überlagernden Veranlassung (BFH 3.7.09, IX B 19/09, 1.4.09, IX R 51/08, BFH/NV 09, 1259).