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  • Steuern Kompakt

    Voranmeldungen - Online ist nicht mehr Pflicht

     

    Nach den §§ 41a EStG und 18 UStG sind USt-Voranmeldungen und LSt-Anmeldungen ab 2005 online zu übermitteln. Auf Grund des § 150 Abs. 1 AO bestehen jedoch Zweifel darüber, ob elektronische Anmeldungen erzwungen werden können. Denn die Spezialvorschriften regeln nicht die Form, sondern nur die Art der Übermittlung. Daher entsprechen auch weiterhin Anmeldungen in Papierform oder per Fax den gesetzlichen Vorgaben. Es ist beabsichtigt, eine Änderung des § 150 AO zu betreiben. Zumindest für Voranmeldungszeiträume bis Ende Mai 2005 erwachsen Unternehmern und Arbeitgebern bei Abgabe der Anmeldungen in Papierform jedoch keine Nachteile (BMF 28.4.05, IV A 7 - S 0321 - 34/05).  

     

    § 6 EStG - Unfall bei geleastem Kfz absetzbar

     

    Durch einen Verkehrsunfall mit einem betrieblich geleasten Kfz wird dieses nicht entnommen, da es am Entnahmewillen und in den meisten Fällen an einer Zugehörigkeit des Fahrzeugs zum Betriebsvermögen des Leasingnehmers fehlt. Handelt es sich um ein betriebliches Fahrzeug, dessen Nutzungsrecht gewillkürtes Betriebsvermögen geworden ist, so ist durch die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG die private Nutzung insgesamt abgegolten. Das schließt aber im Fall des Totalverlustes den Betriebsausgabenabzug nicht aus. Somit sind die Kosten des Unfalls absetzbar. Das gilt auch für den an die Leasingfirma geleisteten Schadenersatz (FG Köln 8.12.04, 14 K 2612/03).  

     

    § 6 EStG - KfW-Zuschuss zur CO2-Gebäudesanierung