Steuern kompakt
Sachbezüge - Neue Sozialversicherungsentgeltverordnung 2007
Die neue Sozialversicherungsentgeltverordnung gilt ab 2007, sowohl für die Beitragspflicht in der Sozialversicherung als auch für das Steuerrecht über § 8 Abs. 2und 3 EStG. Erhalten Arbeitnehmer Verpflegung und freie Unterkunft, so ist das als Teil des Arbeitsentgeltes zu werten. Die Höhe richtet sich nach den so genannten Sachbezugswerten. Der Betrag für die freie Verpflegung beträgt 205 EUR monatlich und 6,83 EUR pro Tag. Bei freier Unterkunft sind es in den alten Bundesländern 198 EUR monatlich sowie 6,60 EUR pro Tag, in den neuen Bundesländern 192,06 EUR monatlich sowie 6,40 EUR pro Tag. Bei einer Wohnung ist als Sachbezug wie bisher die ortsübliche Miete anzusetzen. Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten sind je Frühstück 1,50 EUR und pro Mittag- oder Abendessen 2,67 EUR anzusetzen.
§ 4f EStG - Kinderbetreuung mit schriftlichem Arbeitsvertrag
Die ab 2006 geltende Förderung von Kinderbetreuungskosten verlangt, dass die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung nachgewiesen werden. Eine Rechnung in diesem Sinne ist auch ein mit der Betreuungsperson geschlossener schriftlicher Arbeitsvertrag. Mündliche Arbeitsverträge sind nicht anzuerkennen (OFD Koblenz 24.11.06, Kurzinfo ESt S 2000 A - St 32 3, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 070119).
§ 9 EStG - Gemischte Aufwendungen eines Polizisten für die Fitness
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