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  • Steuern kompakt

    § 4 EStG – Aufwendungen für Tanzturniere sind Betriebsausgaben

     

    Nebenberuflich tätige Tanztrainer können Turnieraufwendungen wie Bekleidung und Schuhe als Betriebsausgaben absetzen. Das kommt selbst dann in Betracht, wenn sie hieraus selbst keine Einnahmen erzielen. Denn maßgeblich ist, ob die Kosten nahezu ausschließlich dafür aufgewandt werden, um die Einnahmen aus der Trainertätigkeit zu erweitern oder zu sichern. Die Qualifikation von Sporttrainern wird an ihren eigenen sportlichen Erfolgen gemessen. Hierzu müssen sie an Wettkämpfen teilnehmen. Die Kosten gehören auch nicht zur privaten Lebensführung, da die Kleidungsstücke ganz auf Tanzturniere zugeschnitten sind (FG Rheinland-Pfalz 22.8.06, 2 K 1930/04).  

     

    § 9 EStG – Verwaltungsschreiben zur Entfernungspauschale ab 2007

     

    Im Hinblick auf die nach dem Jahreswechsel nur noch ab dem 21. Kilometer anzusetzende Entfernungspauschale hat das BMF ein neues Einführungsschreiben ausgegeben, das die Verfügung aus dem Jahr 2001 ersetzt. Dabei geht es neben der Anwendung der gekürzten Pauschale auch um Regelungen bei Fahrgemeinschaften, Behinderten und die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel. Ein weiterer Aspekt sind die sich ändernden Regelungen hinsichtlich der Pauschalierung von Arbeitgeberzuschüssen (BMF 1.12. 06, IV C 5 - S 2351 - 60/06).  

     

    § 19 EStG – Kein Lohn bei Parkplatzgestellung