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  • Steuern Kompakt

    § 4 EStG – Vorzeitiger Gewinn beim Immobilienverkauf

     

    Darf nach dem Verkauf eines Betriebsgrundstücks der Verkäufer das Grundstück noch eine zeitlang auf eigene Rechnung nutzen, tritt die Gewinnrealisierung bereits mit Übergang des zivilrechtlichen Eigentums ein. Üblicherweise ist der Übertrag des wirtschaftlichen Eigentums maßgebend. Das gilt aber nur, wenn das zivilrechtliche Eigentum zeitlich nachfolgt. Wird das Eigentum schon vor dem Übergang von Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahren zivilrechtlich übertragen, kommt es bereits in dem Zeitpunkt zum Ansatz des Veräußerungsgewinns (BFH 18.5.06, III R 25/05). 

     

    § 5 EStG – Keine Rückstellung für Eintreibung von Forderungen

     

    Rückstellungen für künftig möglicherweise anfallende Aufwendungen für das Eintreiben von Forderungen sind steuerlich nicht zulässig. Zum einen fehlt es an einer wahrscheinlich entstehenden Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten, zum anderen an der wirtschaftlichen Verursachung einer künftig entstehenden Verbindlichkeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr. Damit liegen die Voraussetzungen einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nicht vor (FG Nürnberg 26.1.06, VI 205/2005,NZB unter X B 30/06). 

     

    § 7 EStG – Anforderung für eine Nutzung zu Wohnzwecken

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