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  • Steuern kompakt

    § 4 EStG - Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 2012

     

    Das BMF hat die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für das Jahr 2012 bekannt gegeben. Durch diese Jahreswerte pro Person ab 12 Jahren lassen sich Sachentnahmen monatlich pauschal verbuchen, entbinden von der Aufzeichnung der Einzelentnahmen und es gibt keine Zu- und Abschläge wegen individueller persönlicher Ess- oder Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub. Für Kinder zwischen 2 und zwölf gilt die Hälfte des jeweiligen Wertes (BMF 24.1.12, IV A 4 - S 1547/0 :001).  

    Abruf-Nr. 120730

     

    § 9 EStG - Angehobene Umzugspauschalen ab Januar 2012

     

    Das BMF hat leicht erhöhte Pauschalen für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen festgelegt. Die jeweils höheren Beträge gelten für ab dem 1.1.2012 beendete Umzüge und ersetzen die seit dem 1.1.2011 und ab dem 1.8.2011 geltenden Werte (BMF 23.2.12, IV C 5 - S 2353/08/10007).