Steuervorteile mit Zerobonds
Zerobonds bringen ihre Erträge in Form von Kurssteigerungen, die sich aus der Thesaurierung der im Kurs aufgelaufenen Zinsen ergeben. Die zu erzielenden Einnahmen resultieren aus der Differenz zwischen Emissions- oder späterem Kaufkurs und dem Verkaufs- bzw. Einlösungspreis bei Fälligkeit. Dieser Zinseszinseffekt bewirkt eine attraktive Rendite, und dies ohne zwischenzeitliches Wiederanlagerisiko oder Steuerbelastung der laufenden Zinszahlungen. Bei Zerobonds liegen grundsätzlich erst im Zeitpunkt der Fälligkeit oder einem vorherigen Verkauf Kapitaleinnahmen gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4a EStG vor, die auch erst dann dem Zinsabschlag unterliegen.
Weitere Vorteile sind, dass sich der Auszahlungstermin auf lange Sicht exakt steuern lässt, ein vorheriger Verkauf aber dennoch jederzeit möglich ist. Damit gelingt ein genaues Timing des Besteuerungstermins auf Zeiträume mit voraussichtlich geringer Progression. Ein steuerlicher Nachteil ist hingegen, dass der Sparerfreibetrag während der gesamten Besitzdauer der Zerobonds nicht in Anspruch genommen wird und die Einnahmen geballt in einem Jahr anfallen.
Während die Besteuerung somit gezielt und langfristig in die Zukunft verschoben wird, können jedoch bereits vorab Werbungskosten geltend gemacht werden. Das gelingt bei Anlegern mit hoher Progression, die den Kauf von Zerobonds über einen Kredit finanzieren. Die Schuldzinsen mindern dann über die gesamte Laufzeit die übrigen Einnahmen. Die anfänglichen Werbungskostenüberschüsse werden - anders als bei der fremdfinanzierten Rentenversicherung - nicht vom neuen § 15b EStG begrenzt, da dieser bei Kapitaleinnahmen mit Ausnahme des stillen Gesellschafters keine Wirkung entfaltet.
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