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  • Stückzinsen - Effektiver Einsatz zur Nutzung der Tarifspreizung vor der Abgeltungsteuer

    Stückzinsen sind der rechnerische Ertragsanteil von Anleihen, der zeitanteilig auf den Zeitraum zwischen zwei Zinsterminen entfällt. Sie fallen bei Veräußerung von Anleihen vor ihrer Endfälligkeit an und werden dem Veräußerer bis einen Tag vor dem Verkaufstag zugerechnet und stehen dem Käufer erst ab dem Kauftag zu. Stückzinsen werden mit dem Zinssatz, mit dem das Wertpapier zu verzinsen ist, besonders verrechnet und vergütet. Diese allgemeine Börsenregel können Anleger nutzen, denn Stückzinsen dürfen im Jahr des Kaufs als negative Kapitaleinnahmen angesetzt werden, die mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden können. Verbleibt ein negativer Saldo, kann der Betrag bis 2008 von anderen Einkunftsarten abgezogen werden.  

     

    Stückzinsen werden auf der Kaufabrechnung separat ausgewiesen. Die zwischen 2004 und 2008 zu erteilende Jahresbescheinigung der Banken nach § 24c EStG listet die Stückzinsen auf, sodass Kaufbelege grundsätzlich nicht mehr benötigt werden. Allerdings lässt sich aus der Bescheinigung nicht erkennen, ob die bezahlten Stückzinsen mindernd berücksichtigt worden sind, da Kapitaleinnahmen nur in einer Summe ausgewiesen werden. Daher empfiehlt es sich auch weiterhin, die Daten zu kontrollieren und negative Einnahmen weiterhin über die Kaufbelege nachzuweisen.  

     

    Kapitalanleger können durch den gezielten Kauf von Wertpapieren am Jahresende ihre persönliche Steuerlast senken und auch Erträge gezielt innerhalb von zwei Jahren verschieben. Diese bewährte Regelung bekommt im laufenden Jahr einen besonderen Einmaleffekt, da sich die negativen Einnahmen in 2008 noch mit der individuellen Progression mindernd auswirken, während die Einnahmen nach dem Jahreswechsel bereits dem moderaten Abgeltungstarif unterliegen (s. AStW 08, 661).