Tabaksteuer - Rauchen wird ab Mai teurer
Das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen sieht über einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend mit dem 1.5.11 und in den Jahren 2012 bis 2015 jeweils zum 1. Januar eine höhere Tabaksteuer für Zigaretten und Feinschnitt vor. Dabei sind die Steuererhöhungsstufen so ausgestaltet, dass die steuerliche Belastung von Feinschnitt stärker ansteigt als die von Zigaretten und es zu einer Mindestbesteuerung kommt:
- Jährliche Preisanpassung durch die Steuererhöhung um jeweils rund 0,04 bis 0,08 EUR, bezogen auf eine Packung mit 19 Stück Zigaretten.
- Mit der Umstellung der Mindeststeuer entsteht in den niedrigen Preislagen ein zusätzlicher einmaliger Anpassungsbedarf von bis zu rund 0,45 EUR je Packung mit 19 Stück Zigaretten.
- Im Feinschnittbereich kommt es pro Packung mit 40 Gramm Feinschnitt zu einem jährlichen Preisschritt von rund 0,12 bis 0,14 EUR.
- Bei Feinschnitt wird eine Umstellung bei der Mindeststeuer vorgenommen, die zu einer überproportionalen Steuerbelastung niedriger Preislagen führt. Durch diese Maßnahmen wird die Preisspreizung im Feinschnittbereich reduziert und gleichzeitig der Preisabstand zwischen Feinschnitt und Zigaretten verringert. Ausweichbewegungen der Konsumenten von der Zigarette auf Billigfeinschnitt sollen dadurch unattraktiver gemacht werden.
- Flankiert werden diese Maßnahmen durch die Einführung einer Mindeststeuer bei Zigarren und Zigarillos. Damit soll verhindert werden, dass der Preisabstand von Zigaretten und Feinschnitt zu den sehr günstigen Zigarren und Zigarillos nicht zu groß wird.
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