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  • Thüringer LFD - Jahreskurse für Fremdwährungen

    Bei Überschuss- und Gewinneinkünften mit Einnahmen-Überschussrechnung sind Einnahmen und Ausgaben in Fremdwährung regelmäßig zum Kurs im Zeitpunkt des Zu- oder Abflusses umzurechnen. Aus Vereinfachungsgründen ist hier die Verwendung von Umsatzsteuer-Umrechnungskursen zulässig. Diese werden monatlich im Bundessteuerblatt I veröffentlicht. Soweit ein Fremdwährungsbetrag in der Steuererklärung lediglich als Jahresbetrag angegeben und nachgewiesen wird, führt eine Umrechnung mit monatlichem Kurs zu einer ungenauen Wertermittlung. In diesen Fällen bittet die Landesfinanzdirektion, eine Umrechnung nach amtlichem Jahresdurchschnittskurs vorzunehmen. Eine Übersicht über die - anhand der monatlichen Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2004 bis 2006 ermittelten - Jahresdurchschnittswerte für einige wichtige Fremdwährungen ist als Anlage beigefügt. Jahresdurchschnittswerte anderer Währungen bittet die LFD auf Grundlage der jährlich im Bundessteuerblatt veröffentlichten Gesamtübersicht zu berechnen.  

     

    Durchschnitt:  

    2004  

    2005  

    2006  

    Australien (AUD/EUR)  

    1,6893  

    1,6326  

    1,6667  

    Dänemark (DKK/EUR)  

    7,4400  

    7,4517  

    7,4591  

    Großbritannien (GBP/EUR)  

    0,6786  

    0,6839  

    0,6818  

    Kanada (CAD/EUR)  

    1,6170  

    1,5097  

    1,4242  

    Norwegen (NOK/EUR)  

    8,3719  

    8,0129  

    8,0440  

    Polen (PLN/EUR)  

    4,5322  

    4,0226  

    3,8951  

    Russland (RUB/EUR)  

    -  

    -  

    34,1124  

    Schweiz (CHF/EUR)  

    1,5441  

    1,5483  

    1,5731  

    Slowakei (SKK/EUR)  

    40,0328  

    38,5950  

    37,2143  

    Tschechien (CZK/EUR)  

    31,9057  

    29,7853  

    28,3383  

    USA (USD/EUR)  

    1,2433  

    1,2448  

    1,3390  

     

    Rechenbeispiel für eine Vergütung von 111.775 Dänischen Kronen:  

     

    (Thüringer LFD 19.03.07, S 1320 A - 14 - A 4.101)