UStG - Beurteilung von Pkw-Fahrten
Die OFD Karlsruhe weist in zwei Schreiben auf die verschiedenen umsatzsteuerlichen Auswirkungen der Pkw-Überlassung hin. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte für die Praxis.
Auswirkungen bei Personengesellschaften
- Überlassung der Gesellschaft: Kann der Gesellschafter den Pkw sowohl für Zwecke der Gesellschaft als auch unentgeltlich für unternehmensfremde Zwecke nutzen, liegt eine unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG vor, wenn die Nutzung für Zwecke der Gesellschaft zumindest zum teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Wird das Fahrzeug hingegen im Rahmen eines Mietverhältnisses entgeltlich überlassen, stellt die Belastung des Privatkontos des Gesellschafters das steuerliche Entgelt dar. Da es sich hierbei um eine nahestehende Person handelt, ist die Mindestbemessungsgrundlage des § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG zu prüfen. Bei entgeltlicher Überlassung wird der Pkw aus Sicht der Gesellschaft unternehmerisch genutzt und ist daher zwingend Unternehmensvermögen. Ein Zuordnungswahlrecht besteht insoweit nicht.
- Überlassung vom Gesellschafter: Ein Fahrzeug wird der Gesellschaft entgeltlich überlassen, wenn diese hierfür eine Sonderzahlung leisten muss. Dann liegt ein Leistungsaustausch auch dann vor, wenn hierfür Gutschriften auf dem jeweiligen Gesellschafterkapitalkonto erfolgen und sich hieraus Zahlungsansprüche für den Gesellschafter ergeben oder sich seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gesellschaft vermindern. Ein Leistungsaustausch findet jedoch nur insoweit statt, als der Wagen für Zwecke der Gesellschaft überlassen wird. Die Nutzung für private Fahrten ist beim Gesellschafter eine unentgeltliche Wertabgabe.
Praxishinweis: Weitere Erläuterungen sowie Beispiele hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Auswirkungen der Pkw-Überlassung bei Personengesellschaften können dem Abschn. 1.6 UStAE entnommen werden.
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