Versicherungsrecht: Deutsche Lebens- und Krankenversicherungskunden sind in Zukunft besser geschützt
Das „Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und anderer Gesetze“ ist am 21.Dezember 2004 in Kraft getreten. Es stärkt die Stabilität der deutschen Versicherungswirtschaft und verbessert den Schutz der Versicherten. Die wesentlichen Elemente des Gesetzes sind eine verstärkte Aufsicht über Rückversicherungsunternehmen sowie Neuregelungen zur Einrichtung von Sicherungsfonds für Lebens- und Krankenversicherungen. Dadurch werden die Kunden deutscher Lebens- und Krankenversicherer im Falle eines Unternehmenszusammenbruchs zukünftig besser geschützt. Die betroffenen Verträge werden bei einer Insolvenz des Versicherungsunternehmens auf Anordnung der Aufsichtsbehörde in Zukunft von einem Sicherungsfonds übernommen, der die Weiterführung der Verträge garantiert.
Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und anderer Gesetze vom 15.Dezember 2004 in BGBl 2004 I S.3416.