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  • Zinsanlage - Rentenpapiere über ETF streuen

    Anleihen sollten generell den konservativen Grundstock eines jeden Depots bilden. Durch die Abgeltungsteuer kommt es in der Regel zu besseren Renditen. Aus Gründen der Streuung bieten sich Rentenfonds an, doch hier fallen meist Ausgabeaufschläge und Gebühren an, die insbesondere bei Anlagen in ganz normale Staatsanleihen im Euro-Raum nicht notwendig sind. Eine bessere Alternative sind hier Exchange Traded Funds (ETF). Diese börsennotierten Indexfonds kosten keinen Ausgabeaufschlag und die Jahresgebühren von meist unter 0,2 v.H. sind vertretbar. Dabei stehen Sparern verschiedene Laufzeiten zwischen einem und 15 Jahren zur Verfügung. Referenzindizes sind Anleihebarometer, die sich auf Staatsanleihen aus der Euro-Zone beziehen. Hierdurch gelingt es Anlegern, in passiv gemanagte Rentenfonds mit wenig Kapitaleinsatz zu investieren.  

     

    Name des ETF  

    WKN  

    Bezug auf Euro-Staatsanleihen  

    EuroMTS 1-3Y 

    A0HGFC  

    Laufzeit 1 bis 3 Jahre  

    EuroMTS 3-5Y 

    A0DKMB  

    Laufzeit 3 bis 5 Jahre  

    EuroMTS 5-7Y 

    LYX0BJ  

    Laufzeit 5 bis 7 Jahre  

    EuroMTS 7-10Y 

    LYX0BK  

    Laufzeit 7 bis 10 Jahre  

    EuroMTS 10-15Y 

    A0DM6N  

    Laufzeit 10 bis 15 Jahre  

    EuroMTS Global  

    A0B9ED  

    unterschiedliche Laufzeiten  

     

    Hinzu kommt noch der EuroMTS Inflation Linked (WKN A0F7AM), der sich an der Wertentwicklung von inflationsgebundenen Staatsanleihen orientiert, die eine Mindestlaufzeit von einem Jahr haben. Bei diesen inflationsindexierten Anleihen passen sich Zinskupon und Nennwert an die Preissteigerungsrate an. Bei der Emission ist die Zinshöhe relativ gering, die Rendite steigt während der Laufzeit immer dann, wenn die Inflationsrate stark anzieht. Steuerlich ergeben sich bei ETF keine Unterschiede zu normalen Rentenfonds. Die thesaurierten Zinsen stellen Kapitaleinnahmen dar, die ab 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen. Bei vor 2009 erworbenen Anteilen spielen auch spätere Fondsumschichtungen steuerlich keine Rolle.  

     

    Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 866 | ID 115908