Zweitwohnungssteuer - Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
Immer mehr Städte führen zur Aufbesserung der kommunalen Haushaltskassen eine Zweitwohnungssteuer ein. Möglicherweise müssen Arbeitnehmer diese Steuer nicht zahlen, wenn sie aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz führen müssen. Ein Verfahren über diese Frage ist derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde sind jedoch eher gering. Das Oberverwaltungsgericht NRW als Vorinstanz hat in seinem Urteil schlüssig dargelegt, dass es sich bei der Zweitwohnungsteuer um eine Aufwandssteuer handelt. Danach ist es unerheblich, mit welcher Absicht und zu welchem Zweck die Wohnung genutzt wird.
Dennoch sollten Betroffene mit doppelter Haushaltsführung Einspruch gegen den Steuerbescheid für die Zweitwohnung einlegen, dazu auf das laufende Verfahren verweisen und Ruhen des Verfahrens beantragen.
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