· Fachbeitrag · Quartalsübersicht
Liste der vorläufigen Steuerfestsetzungen nach § 165 Abs. 1 AO
(Diese aktualisierte Liste erscheint jeweils zu Quartalsbeginn.)
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag
Die Festsetzung der Einkommensteuer wird zu acht Punkten nach § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und 4 AO nur vorläufig vorgenommen:
- 1. Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5b EStG für sämtliche ESt-Bescheide ab dem VZ 2008, zu denen eine Prüfung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG erfolgte sowie die gesonderte und einheitliche Feststellung, wenn bei Zeiträumen ab 2008 für die Gesellschaft ein Gewerbesteuer-Messbetrag festgesetzt wurde.
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