· Fachbeitrag · Quartalsübersicht
Liste der vorläufigen Steuerfestsetzungen nach § 165 Abs. 1 AO
(Diese aktualisierte Liste erscheint jeweils zu Quartalsbeginn)
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag
Die Festsetzung der Einkommensteuer wird zu folgenden Punkten nach § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und 4 AO nur vorläufig vorgenommen:
Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5b EStG für sämtlichen ESt-Bescheide ab dem VZ 2008, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfassen sowie die gesonderte und einheitliche Feststellung, wenn bei Zeiträumen ab 2008 für die Gesellschaft ein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt wurde.
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