· Fachbeitrag · § 10 EStG
Prämienzahlungen einer Krankenkasse als Beitragsrückerstattung
| Prämienzahlungen einer Krankenkasse an den Versicherten dafür, dass der Versicherte einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Krankheitskosten übernimmt, stellen Beitragsrückerstattungen dar und mindern die als Vorsorgeaufwendungen abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge. |
Sachverhalt
Die zusammen veranlagten Eheleute erklärten im Rahmen ihrer Steuererklärung, im Streitjahr eine Erstattung der Krankenkasse in Höhe von 450 EUR erhalten zu haben, die aber nicht die Vorsorgeaufwendungen mindere, weil es sich nicht um eine Beitragsrückerstattung handele. Der Zahlung der Krankenkasse an den Ehemann in Höhe von 450 EUR lag der Wahltarif „C.“ zugrunde. Der Wahltarif beruht auf § 53 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit § 18a der Satzung der Krankenkasse und sieht Tarifklassen gestaffelt nach der Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen vor, die jeweils eine Prämie sowie Selbstbehalte zum Gegenstand haben.
Das FA vertrat die Auffassung, dass die strittige Prämie die Vorsorgeaufwendungen mindere, denn sie sei nicht für zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen des Ehemanns gezahlt worden, sondern für die Nichtinanspruchnahme ärztlicher Leistungen.
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