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  • · Fachbeitrag · § 13 EStG

    Totalgewinnprognose bei Übertragung einer Pferdepension unter Nießbrauchsvorbehalt

    | In der Praxis entsteht bei möglichen Liebhabereibetrieben häufig die Frage, auf welchen Zeitraum sich die Prognosebetrachtung bezieht. Die Finanzverwaltung vertritt hier regelmäßig die Rechtsauffassung, dass sich der Prognosezeitraum ausschließlich auf den konkreten Steuerpflichtigen bezieht. Der BFH hat aktuell klargestellt, dass eine Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose anzustellen ist. |

     

    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige ist Alleinerbe seiner im Jahr 2008 verstorbenen Ehefrau, mit der er im Güterstand der Gütergemeinschaft lebte. Die Eheleute übernahmen vom Bruder des Steuerpflichtigen im Jahr 1986 einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Ackerbau und Milchkuhhaltung, den sie zunächst fortführten. Seit 1997 betrieben sie auf dem Gelände eine landwirtschaftliche Pferdepension. Hierzu errichteten sie im Jahr 1996 zunächst eine Reithalle mit 32 Pferdeboxen sowie eine Führanlage. In den Folgejahren entstanden weitere Gebäudekomplexe mit Pferdeboxen.

     

    Im April 2000 übertrugen die Eheleute im Wege der vorweggenommenen Erbfolge u. a. die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke sowie den Betrieb auf ihren Sohn und behielten sich für fünf Jahre ein Nießbrauchsrecht vor.