· Fachbeitrag · § 15 EStG
Betriebsaufspaltung bei Grundstücksverpachtung an gemeinnützige GmbH
| Das FG Thüringen hat aktuell entschieden, dass eine Betriebsaufspaltung vorliegt, wenn der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer gemeinnützigen GmbH dieser ein Grundstück zum Betrieb einer staatlich anerkannten Ersatzschule verpachtet. |
Hintergrund
Die Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks des Privatvermögens führt in aller Regel zu Überschusseinkünften i. S. von § 21 EStG. Anders verhält es sich jedoch u. U. dann, wenn der Grundstückseigentümer das Objekt an eine von ihm beherrschte GmbH verpachtet. Hier kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Betriebsaufspaltung entstehen mit der Folge, dass die Verpachtung auf der gewerblichen Ebene erfolgt und das Grundstück Betriebsvermögen wird. Eine Betriebsaufspaltung setzt voraus, dass ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen besteht. Dies ist nur dann der Fall, wenn zwischen den Unternehmen eine sachliche und personelle Verflechtung besteht.
Sachverhalt
Im Streitfall verpachtete der Steuerpflichtige, der zu 90 % an einer gemeinnützigen GmbH beteiligt war, der GmbH ein Grundstück, die darauf eine staatlich anerkannte Ersatzschule betrieb. Das FA ging daraufhin von einer Betriebsaufspaltung aus und behandelte die Pachteinkünfte des Steuerpflichtigen als gewerbliche Einkünfte.
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