· Fachbeitrag · § 15 EStG
Bilanzierung eines Gesellschafterdarlehens bei Veräußerung des Mitunternehmeranteils
| Die korrespondierende Bilanzierung der Darlehensforderung eines Personengesellschafters in dessen Sonderbilanz und in der Gesamthandsbilanz der Gesellschaft endet mit dem Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber des Mitunternehmeranteils auch die Gesellschafter-Darlehensforderung erwirbt, so eine aktuelle Entscheidung des BFH. |
Hintergrund und Entscheidungsgründe
Ansprüche eines Gesellschafters aus einer gegenüber der Gesellschaft bestehenden Darlehensforderung gehören zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Diese wird in der aus Gesellschaftsbilanz und Sonderbilanzen zu bildenden Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft als Eigenkapital behandelt.
Kann die Darlehensforderung von der Gesellschaft nicht beglichen werden, kommt trotz Wertlosigkeit eine Wertberichtigung der Forderung während des Bestehens der Gesellschaft regelmäßig nicht in Betracht. Dieser Verlust des im Sonderbetriebsvermögen entstandenen Verlustes wird grundsätzlich erst im Zeitpunkt der Beendigung der Mitunternehmerstellung, also beim Ausscheiden des Gesellschafters oder bei Beendigung der Gesellschaft, realisiert.
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