· Fachbeitrag · § 15 EStG
Übertragung eines Mitunternehmeranteils zu Buchwerten trotz gleichzeitigerVeräußerung von Sonderbetriebsvermögen
| Nach Auffassung des FG Düsseldorf ist das Buchwertprivileg auch dann anzuwenden, wenn Mitunternehmeranteil und Sonderbetriebsvermögen am selben Tag veräußert werden. |
Sachverhalt
Im Streitfall übertrug die Miteigentümerin eines im Rahmen einer Betriebsaufspaltung der Betriebs-Gesellschaft überlassenen Grundstücks ihren Grundstücksanteil auf ihren Sohn im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Von ihrem Anteil an der Betriebs-GmbH trat sie einen Teilanteil an ihren Sohn ab und veräußerte die restlichen GmbH-Anteile an den zweiten Gesellschafter der Grundstücks-GbR sowie an dessen Bruder. Durch die Übertragungen wurde die Betriebsaufspaltung nicht beendet, da nunmehr der Sohn zusammen mit dem verbleibenden Gesellschafter der Grundstücks-GbR eine beherrschende Personengruppe bildete.
Das FA behandelte den Vorgang als Aufgabe des Anteils der Miteigentümerin an der Besitzgesellschaft und unterwarf alle stillen Reserven der Besteuerung. Nach Auffassung des FA kann das Buchwertprivileg für die Übertragung des Mitunternehmeranteils aufgrund des taggleichen Verkaufs der GmbH-Anteile nicht in Anspruch genommen werden.
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