· Fachbeitrag · § 15 EStG
Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den eigenen Auftraggeber
| Einkünfte aus der Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden führen nicht zu Vermietungseinkünften, sondern sie gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre. |
Sachverhalt
Im Streitfall war die Steuerpflichtige, die mit ihrem Ehemann zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurde, durch Schreib- und Büroarbeiten für einen selbstständigen Arzt gewerblich tätig. Die Schreibarbeiten wurden im Privathaus der Eheleute in einem nicht abgeschlossenen Raum durchgeführt.
Daneben erzielte die Steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb, indem sie für den Arzt, die im Rahmen von dessen Nebentätigkeit erstellten Gutachten schrieb, die Abrechnung der Nebentätigkeit wahrnahm und den Zahlungseingang kontrollierte. Diese Arbeiten erledigte sie im - mit ihrem Ehemann - gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus.
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