· Fachbeitrag · § 16 EStG
Nutzungsüberlassung eines Betriebsgrundstücks während einer Dauer von 60 Jahren
| Das FG Hamburg hat bei einer 60 Jahre dauernden Verpachtung des betrieblichen Grundstücks die Voraussetzung einer Betriebsunterbrechung bejaht. |
Sachverhalt
Der Erblasser gründete 1930 auf einem in Hamburg belegenen Grundstück einen Brotgroßhandel. Dieser bestand darin, dass der Erblasser mit einem Lastwagen Brot aus der Umgebung von Hamburg abholte und dieses in Hamburg verkaufte. Auf dem Grundstück errichtete er einen Lagerraum, mehrere Garagen sowie ein Wohn- und Verwaltungsgebäude. 1953 verkaufte der Erblasser seinen Brotgroßhandel. In der Folgezeit wurden die Pachteinkünfte als gewerbliche Einkünfte erklärt. In 2014 erklärten die Erben zwar die Betriebsaufgabe, waren jedoch der Auffassung, dass diese bereits 1953 stattgefunden habe und daher keine stillen Reserven mehr zu realisieren seien.
Entscheidung
Dies sah das FA jedoch anders und wurde im Gerichtsverfahren vom FG bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts war der damalige Gewerbebetrieb nicht aufgegeben, sondern nur unterbrochen worden.
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