· Fachbeitrag · § 16 EStG
Zum Zeitpunkt der Nachversteuerung eines negativen Kapitalkontos
| Ein Veräußerungsgewinn aus dem Wegfall eines negativen Kapitalkontos infolge der Auflösung einer KG ist (auch im Anwendungsbereich des § 52 Abs. 33 Satz 3 EStG) erst in dem Zeitpunkt realisiert, in dem feststeht, dass das negative Kapitalkonto nicht mehr durch Gewinne oder Einlageforderungen aufgefüllt werden kann. |
Hintergrund
Scheidet ein Kommanditist, der ein negatives Kapitalkonto hat, aus der KG aus oder wird die KG aufgelöst, so entsteht bei ihm ein Veräußerungsgewinn i. S. des § 16 EStG.
Wann der Veräußerungsgewinn in einem solchen Fall entsteht, ist gesetzlich nicht geregelt. Der Zeitpunkt, in dem der Veräußerungsgewinn steuerrechtlich erzielt worden ist, richtet sich daher nach den allgemeinen Gewinnrealisierungsgrundsätzen im Rahmen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich, insbesondere dem Realisationsprinzip.
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