· Fachbeitrag · § 18 EStG
Kosten einer ausgerichteten Geburtstagsfeier als Einnahme
| Die Kosten einer Geburtstagfeier für den Vorsitzenden des Kuratoriums einer Krankenhaus-Stiftung, zu der die Stiftung als Gastgeberin 261 Gäste und den Jubilar als Ehrengast in Räumlichkeiten des Krankenhauses einlädt, können bei diesem nur im Umfang der privaten 25 Gäste, also zu 10 %, als steuerpflichtige Einnahmen aus sonstiger selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG angesetzt werden. |
Sachverhalt
Streitig war, ob der Steuerpflichtige in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung eines Krankenhauses Einkünfte i. S. d. § 18 EStG erzielt hat, in dem die Stiftung die Kosten für eine Feierlichkeit anlässlich eines Geburtstags getragen hat.
Entscheidung
Das FG kam zu dem Ergebnis, dass die Feier anlässlich des Geburtstags des Steuerpflichtigen nur i. H. v. 10 % der hierfür getätigten Aufwendungen zu steuerpflichtigen Einkünften des Steuerpflichtigen geführt hat.
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