· Fachbeitrag · § 19 EStG
Besteuerung eines in den Niederlanden angestellten Lkw-Fahrers mit Wohnsitz in Deutschland
| Bei einem in Deutschland ansässigen und bei einem niederländischen Unternehmen beschäftigten Berufskraftfahrer steht Deutschland das Besteuerungsrecht von Teilen seiner Einkünfte zu. Zu diesen Teilen gehören die Einkünfte für die Arbeit, die nicht in den Niederlanden ausgeübt worden ist. Die Vergütung für die Tage, an denen ein Berufskraftfahrer sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland und/oder in einem Drittstaat Fahrtstrecken zurückgelegt hat, ist aufzuteilen, so das FG Düsseldorf. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um einen Berufskraftfahrer der seinen Wohnsitz in Deutschland hatte und bei einem in den Niederlanden ansässigen Unternehmen angestellt war. Bei seinen Touren fuhr er durch Deutschland, die Niederlande sowie sog. Drittstaaten wie z. B. Belgien und die Schweiz.
Der Steuerpflichtige vertrat die Auffassung, dass Deutschland nur den Teil seiner Einkünfte besteuern dürfe, der auf Tage entfalle, an denen er ausschließlich in Deutschland gefahren sei. Der übrige Teil seiner Einkünfte sei bereits in den Niederlanden versteuert worden.
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