· Fachbeitrag · § 19 EStG
Bustransfer zur Betriebsveranstaltung kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
| Die Kosten für den Bustransfer zu einer auswärtigen Betriebsveran-staltung liegen im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führen somit nicht zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn. |
Sachverhalt
Im Streitfall hatte das Unternehmen abendliche Veranstaltungen zur Ehrung von Jubilaren durchgeführt, bei denen die gesamte Belegschaft eingeladen wurde. Dabei bestand die Möglichkeit, von der Hauptverwaltung des Unternehmens zum Veranstaltungsort und zurück einen Shuttle-Bus in Anspruch zu nehmen. Davon machte ein Teil der Arbeitnehmer nach entsprechender Anmeldung Gebrauch. Das FA sah in der Übernahme der Anreisekosten einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil, mit der Folge, dass die Gesamtkosten der Veranstaltung den Grenzbetrag von 110 EUR überstiegen.
Entscheidung
Dies sah das FG nach erfolglosem Einspruchsverfahren jedoch anders und gab der Klage statt. Denn Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass von Betriebsveranstaltungen können im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen und damit nicht zu Arbeitslohn führen.
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