· Fachbeitrag · § 20 EStG
Rückzahlung von Nennkapital einer schweizerischen Aktiengesellschaft
| Die Rückzahlung von Nennkapital einer schweizerischen Aktiengesellschaft führt nicht zu steuerpflichtigen Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. |
Sachverhalt
Streitig war, ob die Rückzahlung von Nennkapital einer schweizerischen Aktiengesellschaft zu steuerpflichtigen Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt. Die Steuerpflichtige hielt im Privatvermögen rund 100.000 Aktien an einer Aktiengesellschaft (AG) mit Sitz in der Schweiz.
In einer Generalversammlung beschloss die AG eine Herabsetzung des Nennwerts pro Aktie. Der auf die Steuerpflichtige entfallende Anteil an der Kapitalherabsetzung in Höhe von rund 65.000 CHF wurde an die Steuerpflichtige zurückgezahlt. Auf den zurückgezahlten Betrag behielt die depotführende Bank deutsche Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ein und führte diese ab.
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