· Fachbeitrag · § 20 EStG
Steuerliche Behandlung der Leistungen einer Aufbauversicherung
| Die im Rahmen einer sog. Aufbauversicherung vereinbarten „laufenden Einmalbeiträge in variabler Höhe“ sind als „laufende Beitragsleistungen“ i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. dd EStG 2004 anzusehen, wenn sie jährlich nach einer im ursprünglichen Vertrag vereinbarten Berechnungsmethode geleistet werden. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige war bis zum Streitjahr 2011 als sog. Generalagent (GA) für eine Versicherung AG (V) tätig. Eine zum Konzern der V gehörende Gesellschaft zahlte dem Steuerpflichtigen am 1.7.2011 drei Kapitallebensversicherungen aus. Diesen auf das Leben des Steuerpflichtigen abgeschlossenen Verträgen lagen die „Richtlinien für die Versorgung der hauptberuflichen Ausschließlichkeitsvertreter“ (GA Versorgung) zugrunde.
Die GA-Versorgung der V besteht aus drei Stufen. Der Steuerpflichtige vereinbarte die GA-Versorgung der Stufe 2 mit V am 1.7.1982. Daneben schloss er am 1.7.1987 mit V die Vereinbarung über eine (weitere) Aufbauversicherung im Rahmen der Stufe 3 der GA-Versorgung ab.
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