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  • 11.04.2019 · Fachbeitrag · § 20 EStG

    Zeitpunkt der Verlustberücksichtigung bei Darlehensausfall

    | Der Verlust aus dem Ausfall eines Darlehens ist erst in dem Veranlagungszeitraum bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen, in dem der Forderungsausfall endgültig feststeht. Dies ist regelmäßig erst mit Abschluss des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners der Fall. So lautet das aktuelle Urteil des FG Münster. |