· Fachbeitrag · § 22 EStG
Versteuerung des Nutzungsentgelts für die Zurverfügungstellung eines Grundstücks als Ausgleichsfläche
| Das Nutzungsentgelt für die Zurverfügungstellung eines Grundstücks als Ausgleichsfläche für den Naturschutz (in Form sog. Ökopunkte) ist im Rahmen der Überschusseinkünfte grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu versteuern. Eine Verteilung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG kommt unabhängig von weiteren Voraussetzungen nur in Betracht, wenn vertraglich eine bestimmte Laufzeit für das Nutzungsrecht festgelegt ist. |
Sachverhalt
Die Beteiligten stritten über die steuerliche Behandlung
- einer im Jahr 2012 erhaltenen ersten Rate in Höhe von 35.000 EUR. Dabei handelte es sich um eine Entschädigung für das Recht, das Grundstück für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu nutzen. Als Entschädigung wurden Ökopunkte in ein Punktekonto eingebucht.
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