· Fachbeitrag · § 3 EStG
Entschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Versichertenberater
| Erhält der Steuerpflichtige im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Versichertenberater und als Mitglied eines Widerspruchsausschusses Entschädigungen für seinen Zeitaufwand, liegen weder die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG noch die Voraussetzungen des § 3 Nr. 12 EStG vor. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige war bei einer Rentenversicherung ehrenamtlich als Versichertenberaterin und Mitglied eines Widerspruchsausschusses tätig. Hierfür erhielt sie im Streitjahr 2012 Entschädigungen in Höhe von 7.788 EUR, wovon 7.044 EUR auf die Tätigkeit als Versichertenberaterin und 744 EUR auf die Tätigkeit als Mitglied eines Widerspruchsausschusses entfielen.
Das FA qualifizierte die Entschädigungen als steuerpflichtige Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und ermittelte hierfür unter Berücksichtigung von Betriebsausgaben sowie eines Abzugs von jeweils 500 EUR gemäß § 3 Nr. 26a EStG einen Gewinn in Höhe von rund 6.500 EUR. Weder wurden ein Freibetrag gemäß § 3 Nr. 26 EStG noch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG gewährt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig