· Fachbeitrag · § 3 EStG
Steuerpflicht und Steuerfreiheit von Eingliederungszuschüssen
| Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), die dem Arbeitgeber gewährt werden, stellen zusätzliche Betriebseinnahmen dar und sind steuerpflichtig. Sie sind nicht nach § 3 Nr. 2b EStG steuerfrei. Das hat der BFH klargestellt. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige ist Bilanzbuchhalter und betreibt ein Buchhaltungsbüro. Daraus erzielte er Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Streitig war, ob Eingliederungszuschüsse (nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) auch dann gemäß § 3 Nr. 2b EStG steuerfrei sind, wenn sie einem Arbeitgeber gewährt werden. Das FA war der Auffassung, dass der Gewinn des Steuerpflichtigen um sämtliche in den Streitjahren 2007 und 2008 erhaltene Eingliederungszuschüsse zu erhöhen sei, weil diese Zuschüsse bei Gewährung an einen Arbeitgeber nicht unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2b EStG fallen würden.
Entscheidung
Der BFH entschied, dass die vom Steuerpflichtigen im Streitzeitraum vereinnahmten Eingliederungszuschüsse nicht als steuerfreie Leistungen außer Ansatz zu lassen waren.
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