Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · § 32 EStG

    Kindergeldanspruch bei mehraktigen Ausbildungsmaßnahmen

    | Nach dem FG Niedersachsen musste sich auch das FG Düsseldorf mit der Problematik der mehraktigen Ausbildung und dem Anspruch auf Kindergeld auseinandersetzen. Das FG Düsseldorf hat Folgendes entschieden: Bei der von vorneherein angestrebten Weiterbildung einer Industriekauffrau zur Betriebswirtin (B.A.) im Rahmen eines bereits vor der kaufmännischen Prüfung begonnenen berufsbegleitenden Studiums handelt es sich noch um einen Teil einer einheitlichen mehraktigen Erstausbildung. Der Kindergeldanspruch wird währenddessen nicht durch die nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss ausgeübte Vollzeiterwerbstätigkeit ausgeschlossen. |

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall befand sich die Tochter des Anspruchsberechtigten nach dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife im September 2015 in einer Ausbildung zur Industriekauffrau. Nach erfolgreicher Prüfung im Januar 2018 wurde sie direkt in ein Angestelltenverhältnis bei ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen. Seit März 2017 absolvierte die Tochter in Teilzeit den Studiengang „Business Administration“ mit dem erstrebten Abschluss „Bachelor of Arts (B.A.)“.

     

    Der Vater und Anspruchsberechtigte für das Kindergeld trug vor, bei der Ausbildung zur Industriekauffrau und dem nachfolgenden Studium handele es sich um eine einheitliche Erstausbildung. Ausbildung und Studium seien inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. Das angestrebte Berufsziel erreiche seine Tochter erst mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums. Der Anspruchsberechtigte legte eine Bescheinigung vor, wonach es sich um ein berufsbegleitendes Studium handelt, dessen Vorlesungen in den Abendstunden und an den Wochenenden stattfinden und das voraussichtlich im August 2020 beendet ist. Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die allgemeine Hochschulreife und eine aktuelle Berufstätigkeit in Voll- oder Teilzeit. Das Studium dauert sieben Semester.

     

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents