· Fachbeitrag · § 32d EStG
Option zur tariflichen Besteuerung nach § 32d EStG
| Bei einer Beteiligung an einer GmbH von mindestens 1 %, aber weniger als 25 %, ist die geforderte berufliche Tätigkeit für die GmbH nicht anzunehmen, wenn der Gesellschafter der GmbH diese Tätigkeit als Partner einer Steuerberater-Partnerschaftsgesellschaft erbringt. |
Hintergrund
Nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG kann auf Antrag für Kapitalerträge i. S. d. § 20 EStG aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von der Anwendung des § 32d Abs. 1 EStG abgesehen werden, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum, für den der Antrag erstmals gestellt wird, unmittelbar oder mittelbar
- zu mindestens 25 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist oder
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