· Fachbeitrag · § 34 EStG
Aufstockungsbeträge zum Transferkurz-arbeitergeld als außerordentliche Einkünfte
| Erhält ein Arbeitnehmer von einer Transfergesellschaft, in der er nach Beendigung seines bisherigen Arbeitsverhältnisses übergangsweise beschäftigungslos angestellt ist, Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, unterliegen diese Beträge dem ermäßigten Steuertarif nach § 34 EStG . Dies hat das FG Münster entschieden. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige war seit mehr als 24 Jahren als Arbeitnehmer bei einer Aktiengesellschaft beschäftigt. Aufgrund der Stilllegung eines Werks zum 31.12.2014 schloss die AG mit dem Steuerpflichtigen und der Transfer GmbH einen Vertrag, nach dem das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der AG gegen Zahlung einer Abfindung aufgehoben wurde.
Ferner begründeten der Steuerpflichtige und die Transfer GmbH ein befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer von einem Jahr. Die Transfer GmbH verpflichtete sich zur Zahlung eines Zuschusses zum Transferkurzarbeitergeld. Einen Anspruch auf Beschäftigung gegenüber der Transfer GmbH hatte der Steuerpflichtige nicht. Das befristete Arbeitsverhältnis bei der Transfer GmbH hatte zum Ziel, dem Steuerpflichtigen Qualifizierungsmöglichkeiten zu eröffnen und dessen Arbeitsmarktchancen zu verbessern.
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