· Fachbeitrag · § 35a EStG
Sind Aufwendungen für die Betreuung eines Haustiers abzugsfähig?
| Haushaltsnahe Aufwendungen sind in Anlehnung an den Begriff „hauswirtschaftlich“ solche Tätigkeiten, die üblicherweise zur Versorgung der dort lebenden Familie in einem Privathaushalt erbracht werden. Diese Aufwendungen können nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu zählt das FG Hessen auch Aufwendungen für das Ausführen eines Hundes. |
Sachverhalt
Streitig war, ob Aufwendungen, die der Steuerpflichtigen durch die Inanspruchnahme eines Hunde-Gassi-Services entstanden sind, zu einer Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen im Sinne des § 35a EStG führen. Während das FA dies ablehnte, gab ihr das FG Recht.
Entscheidung
Der Begriff „haushaltsnahe Dienstleistung“ ist gesetzlich nicht näher bestimmt. Die Leistungen müssen eine hinreichende Nähe zur Haushalts-führung aufweisen bzw. damit im Zusammenhang stehen. Dazu gehören hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen.
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