· Fachbeitrag · § 4 EStG
Aufwendungen für den Erwerb einer Hubschrauberlizenz als Betriebsausgaben
| Ausbildungskosten zum Hubschrauberpiloten, um „Anti-Frost-Flüge“ über eigenen Weihnachtsbaumkulturen durchzuführen, sind jedenfalls dann keine Betriebsausgaben i. S. v. § 4 Abs. 4 EStG, wenn die Ausbildung nicht stringent verfolgt wurde und zumindest auch durch die Freude am Fliegen privat motiviert ist. |
Sachverhalt
Streitig war die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine im Streitjahr 2013 begonnene „Pinch-Hitterr“-Ausbildung (Vorstufe zum Erwerb einer Privathubschrauberlizenz) als Betriebsausgabe. Der Steuerpflichtige führt als Einzelunternehmer einen forstwirtschaftlichen Betrieb sowie ein gewerbliches Forstunternehmen durch Anbau und Verkauf von Weihnachtsbäumen.
Für das Streitjahr 2013 machte er für sein gewerbliches Forstunternehmen Aufwendungen in Höhe von rund 8.000 EUR netto als Betriebsausgaben geltend, die im Zusammenhang mit einer „Pinch-Hitter“-Ausbildung standen. Diese Ausbildung vermittelt die theoretischen und praktischen Kenntnisse für den Flug, die Navigation und die Landung eines Hubschraubers und soll den Auszubildenden in die Lage versetzen, als Mitfliegender in einem Notfall selbst die Kontrolle über den Hubschrauber zu übernehmen („Notfallpilot“).
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