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  • · Fachbeitrag · § 4 EStG

    Aufwendungen zur Erlangung einer Professur als Sonderbetriebsausgaben

    | Aufwendungen zur Vermittlung einer nebenberuflichen außerplanmäßigen Professur an einer Universität im europäischen Ausland können als Sonderbetriebsausgaben qualifiziert werden. Voraussetzung ist, dass das die Aufwendungen auslösende Moment der betrieblichen Sphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen ist. |

     

    Sachverhalt

    Streitig war die Anerkennung von Aufwendungen zur Erlangung einer Professur als Sonderbetriebsausgaben. Im August 2013 vereinbarte der an einer Gemeinschaftspraxis beteiligte Steuerpflichtige mit einer GmbH einen „Wissenschaftsvertrag". Der Zweck des Vertrags wurde wie folgt beschrieben: „Auf der Grundlage einer intensiven wissenschaftlichen Beratung wird der Berater mit aktiver Unterstützung des Auftraggebers für ihn eine Professur, Gastprofessur, Honorarprofessur, außerplanmäßige Professur an einer Universität oder Hochschule innerhalb der Europäischen Union (EU), außer Spanien, realisieren". Die Vertragsparteien vereinbarten ein Honorar von drei Raten à 10.000 EUR. Die letzte Rate sollte nach Abschluss des Ernennungsverfahrens/Übergabe der Urkunde fällig sein.

     

    Die GmbH vermittelte dem Steuerpflichtigen mit Wirkung zum 1.12.2013 eine Nebentätigkeit an einer Universitätsklinik im Ausland. Dort wird das Studium der Medizin auch im Rahmen eines deutschsprachigen Studiengangs angeboten. In dem in deutscher Sprache abgefassten Teil der Urkunde ist von einer Ernennung zum Gastprofessor die Rede. Im Hinblick auf ihre Vermittlungsleistung stellte die GmbH dem Steuerpflichtigen ein Honorar in Höhe von 11.900 EUR incl. USt sowie ein weiteres Honorar in Höhe von 10.000 EUR incl. USt in Rechnung. Der Steuerpflichtige machte im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer 2013 wegen der vorgenannten Rechnungen Sonderbetriebsausgaben in Höhe von insgesamt 21.900 EUR geltend, die das FA jedoch nicht anerkannte.