· Fachbeitrag · § 4 EStG
Steuerliches „Aus“ für bedingungslose Firmenwagennutzung bei Minijob im Ehegattenbetrieb
| Die Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschränkten Privatnutzung ohne Selbstbeteiligung ist bei einem „Minijob"-Beschäftigungsverhältnis unter Ehegatten fremdunüblich. Der Arbeitsvertrag ist daher steuerlich nicht anzuerkennen, wie der BFH aktuell entschieden hat. |
Sachverhalt
Im Streitfall beschäftigte der gewerblich tätige Ehemann seine Ehefrau als Büro- und Kurierkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von neun Stunden bei einem Monatslohn von 400 EUR. Im Rahmen des Arbeitsvertrags überließ der Mann seiner Ehefrau einen Pkw zur uneingeschränkten Privatnutzung. Den darin liegenden geldwerten Vorteil, der nach der sog. 1 %-Methode ermittelt wurde, rechnete der Ehemann auf den monatlichen Lohnanspruch von 400 EUR an und zog seinerseits den vereinbarten Arbeitslohn als Betriebsausgabe bei seinen Einkünften aus Gewerbe-betrieb ab.
Das FA erkannte das Arbeitsverhältnis steuerlich jedoch nicht an, da die Entlohnung in Gestalt einer Pkw-Überlassung im Rahmen eines „Minijobs" einem Fremdvergleich nicht standhalte. Das FG gab der Klage dagegen statt.
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