· Fachbeitrag · § 6 EStG
Durch Mieter verursachte Schäden sind keine anschaffungsnahen Aufwendungen
| Aufwendungen zur Beseitigung eines Substanzschadens, der nach Anschaffung einer vermieteten Immobilie durch das schuldhafte Handeln des Mieters verursacht worden ist, können als Werbungskosten sofort abziehbar sein. Derartige Aufwendungen werden nicht von dem Begriff der „anschaffungsnahen Herstellungskosten“ im Sinne des § 6 EStG erfasst. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um eine von der Steuerpflichtigen in 2007 erworbene vermietete Eigentumswohnung. Im Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten befand sich die Wohnung in einem betriebsbereiten und mangelfreien Zustand. Die Steuerpflichtige übernahm das bereits bestehende Mietverhältnis.
In 2008 verweigerte die Mieterin die Zahlung der fälligen Nebenkosten-zahlungen, woraufhin die Steuerpflichtige das Mietverhältnis kündigte. Nach Auszug der Mieterin stellte die Steuerpflichtige umfangreiche, von der Mieterin jüngst verursachte Schäden, wie eingeschlagene Scheiben an Türen, Schimmelbefall an Wänden und zerstörte Bodenfliesen, an der Eigentumswohnung fest. Darüber hinaus hatte die Mieterin einen Rohrbruch im Badezimmer nicht gemeldet, wodurch es zu Folgeschäden gekommen war.
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