· Fachbeitrag · § 6a EStG
Rechnungszinsfuß von 6 % für Pensionsrückstellungen verfassungswidrig? ‒Neues Verfahren vor dem BVerfG
| Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht darüber eingeholt, ob § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG in der im Streitjahr 2015 geltenden Fassung insoweit mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar ist, als zur Ermittlung der Pensionsrückstellung ein Rechnungszinsfuß von 6 % anzusetzen ist. |
Sachverhalt
Zwischen den Beteiligten ist die Ermittlung der steuerlich zu berücksichtigenden Pensionsrückstellungen im Jahr 2015 streitig. Die Klägerin ist ein mittelständisches Unternehmen und rügt den gesetzlichen Zinsfuß als realitätsfremd.
Entscheidung
Das FG Köln teilt die Auffassung der Steuerpflichtigen und hält den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen für verfassungswidrig.
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