· Fachbeitrag · § 6b EStG
Verlängerung der vierjährigen Reinvestitionsfrist auf sechs Jahre
| Zur Verlängerung der Reinvestitionsfrist von vier auf sechs Jahre hat das FG München entschieden, dass ein Steuerpflichtiger die Verlängerung der Investitionsfrist nicht allein mit der Behauptung erreichen kann, er beabsichtige, die Rücklage auf ein neues Gebäude zu übertragen. Vielmehr muss er ein konkretes Investitionsvorhaben ins Werk gesetzt haben. Hierzu reicht es nicht aus, wenn sich die Bauplanung des Architekten bei Ablauf der vierjährigen Reinvestitionsfrist noch im Anfangsstadium befunden hat. |
Hintergrund
Grundsätzlich eröffnet § 6b EStG die Möglichkeit, die bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter aufgedeckten stillen Reserven steuerfrei von veräußerten Wirtschaftsgütern auf andere neu angeschaffte Ersatzwirtschaftsgüter zu übertragen. Dies kann auf zweierlei Art erfolgen:
- Entweder durch Abzug des Veräußerungsgewinns im Wirtschaftsjahr des Verkaufs von den Kosten für das neu angeschaffte Wirtschaftsgut
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